Sie brauchen Dienstleistungen oder Hilfe in Sachen Steuern,
Buchhaltungen, Firmengründungen, Finanzberatung,
Versicherungen, Administration oder kleinere Übersetzungen in
(DE-HU / HU-DE)?
Wir sind für Sie da.
Haben Sie Fragen ? kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Timea Miler
Seit März 2021 bin ich selbstständig und somit Inhaberin der Miler Treuhand GmbH. Im Jahr 2014 begann ich im Bereich Treuhand zu arbeiten und absolvierte diverse Aus- und Weiterbildungen. Ursprünglich komme ich aus Ungarn, lebte zwischenzeitlich in Deutschland und bin ab 2004 fest in der Schweiz ansässig und erlang dessen Bürgerschaft im Jahr 2020. Mein Tätigkeitsbereich umfasst Steuern-/Quellensteuern, Buchhaltung, Administration, Lohnbuchhaltung, Quartals-/Jahresabschlüsse und Mehrwertsteuerabrechnungen.
Sprachen:
Deutsch, Ungarisch (Muttersprache)
Die ersten Erfahrungen sammelte ich mit dem Finanzbuchhaltungskurs 2014. Nach einem Jahr besuchte ich die Schule zur Sachbearbeiterin/Rechnungswesen (2015-2016). Das Diplom als Steuerspezialistin erlang ich nach einjähriger Weiterbildung im Jahr 2019. Im gleichen Jahr absolvierte ich den Abacus Zertifikatskurs Anwender Finanzbuchhaltung. 2020 beendete ich die Weiterbildung zur Personalassistentin. Anschliessend startete ich mit dem Bildungsgang Finanzfachfrau, welchen ich im Jahr 2022 abschliessen werde.
Wir unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Steuern, kontaktieren Sie uns, wir finden eine kostengünstige Lösung für Sie.
Mandatsführung inkl. Buchhaltung, MWST-Abrechnung, Lohn-deklaration, Jahresabschluss, weg von der Schuhschachtel-Buchhaltung
Von Handelsregistereintragung, MWST Anmeldung, Businessplan bis hin zur SWOT Analyse helfen wir schnell und unkompliziert
Wir erledigen gerne für Sie auch administrative Arbeiten, vielfach braucht Administration viel Zeit die von Ihnen besser genutzt werden kann.
Wir arbeiten mit verschiedenen Versicherungen auf einer Vertragsbasis zusammen um für unsere Kunden die beste Lösung zu finden. (3a, 3b, BVG,
UVG & KTG, Haftpflichtversicherungen, Sachversicherungen, Rechtschutz)
Ungarisch-Deutsch, da meine Muttersprache Ungarisch ist, können wir auch Übersetzen
für Mandanten die der Sprache DE oder HU nicht so mächtig sind.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Melden Sie sich telefonisch unter +41 (0)77 451 54 00 bei uns oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Miler Treuhand GmbH
Schwerzimattstrasse 59
8912 Obfelden
Öffnungszeiten
Mo–Fr nach telefonischer Vereinbarung
Für unsere Mandanten kann einer der 5 Besucherparkplätze verwendet werden.
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HR-Nummer CH-020.4.078.584-2
UID CHE-337.895.089
RECHTLICHE HINWEISE
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Alle Rechte vorbehalten
Miler Treuhand GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miler Treuhand GmbH – AGB Version 001 - 01.12.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Miler Treuhand GmbH
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zu-künftigen Dienstleistungen, welche Miler Treuhand GmbH für seine Kunden anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Miler Treuhand GmbH gegenüber dem Kunden.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von Miler Treuhand GmbH auszuführenden Tätigkeiten. Miler Treuhand GmbH kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaft-licher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann die Miler Treuhand GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
Miler Treuhand GmbH kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.
Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
3. Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig an Miler Treuhand GmbH zu übermitteln. Miler Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden vom der Miler Treuhand GmbH nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
4. Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Die Miler Treuhand GmbH trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der Miler Treuhand GmbH ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Die Miler Treuhand GmbH kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die Miler Treuhand GmbH stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
Miler Treuhand GmbH kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
Übermittelt die Miler Treuhand GmbH im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht die Miler Treuhand GmbH für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Miler Treuhand GmbH erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei demselben. Die Miler Treuhand GmbH räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Miler Treuhand GmbH zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
Der Kunde darf die ihm von Miler Treuhand GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Verschwiegenheit
Miler Treuhand GmbH ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der Miler Treuhand GmbH, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert der Miler Treuhand GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der Miler Treuhand GmbH und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die Miler Treuhand GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.
8. Haftung
Die Miler Treuhand GmbH steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Die Miler Treuhand GmbH haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Ver-letzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Miler Treuhand GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, wi-dersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
9. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
10. Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Miler Treuhand GmbH dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der Miler Treuhand GmbH sind kostenpflichtig. Die Miler Treuhand GmbH ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die Miler Treuhand GmbH stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.
11. Allgemeines
Diese AGB können von Miler Treuhand GmbH jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die AGB unterstehen schweizerischem Recht.
Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Miler Treuhand GmbH.
Erfüllungsort ist der Sitz der Miler Treuhand GmbH.